Honorar

Beratungen rechne ich nach Stundensätzen ab.

Gerichtliche Vertretung wird in der Regel nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schreibt die Abrechnung nach Gegenstandswert vor. Je höher der Wert des Streitgegenstandes ist, umso höher sind die Anwaltskosten.

Bei nachfolgender Beauftragung in derselben Sache bleibt die Beratung kostenfrei.

Abweichende Absprachen sind möglich. Sprechen Sie mich gern zu Beginn des Mandats auf das Honorar an.

Beate Kahl
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

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